Der heilige Benedikt widmete eine ganze Ordensregel der persönlichen Lesung. Darin setzte er tägliche Zeiten fest, um Zeit für die Lesung der Schrift zu haben.

„Vom 1. Oktober bis zum Beginn der Fastenzeit sollen sie
bis zum Ende der zweiten Stunde
frei für die Lesung
sein.“

 (Regel Benedikt 48, 10)

Vielleicht können auch wir uns heute ganz bewusst eine freie Zeit für das Lesen in der Schrift oder das Lesen eines guten Buches nehmen und gönnen.


BurgKreis
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