Seit drei Jahren beraten Sr. Scholastika und Sr. Lydia im Institut für Ordensrecht Ordensfrauen und ihre Gemeinschaften mit viel Freude und Engagement. Gern nehmen wir diesen dritten „Geburtstag“ zum Anlass, einen Einblick in ihre Arbeit zu geben.
Das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kirche behalten die beiden Schwestern immer im Blick. Ihr Artikel „… in rechtlich gleicher Weise für beide Geschlechter (can. 606 CIC). Anspruch und Wirklichkeit der ordensrechtlichen Regelungen im CIC“ (OK 67 [2026], 1. Heft, S. 100) ist eine Frucht davon.
Ein wichtiges Anliegen ist uns die Qualität der Beratung. Mittlerweile kann neben Sr. Scholastika auch Sr. Lydia auf eigene Erfahrungen aufbauen. Zusätzlich nimmt Sr. Lydia am e-studium des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens in Rom teil. Dieser zweijährige online-Kurs (https://www.e-studium.org/) dient insbesondere dem Kennenlernen der kirchenrechtlichen Praxis des Dikasteriums und wird von verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer Vielzahl von Fächern durchgeführt. Nun ist Halbzeit, das erste Jahr hat sie erfolgreich abgeschlossen.
Gern eröffnen beide Schwestern auch zusammen Räume für Diskussion und Auseinandersetzung. Dies kann darin bestehen, dass sie mit dem Leitungsteam einer Ordensgemeinschaft über anstehende Fragen in Bezug auf Strukturveränderungen oder andere herausfordernde Situationen aus kirchenrechtlicher Perspektive sprechen. Gefreut hat sie in diesem Kontext, mit Leiterinnen von Klöstern und Gemeinschaften anderer Konfessionen ins Gespräch zu kommen und aus der katholischen Perspektive auf ihre Lebensordnungen zu schauen. Darüber hinaus eröffnet die Zusammenarbeit mit der DOK (Deutsche Ordensobernkonferenz) im Bereich von Fortbildungen solche Räume.
Für die CIB (Communio Internationalis Benedictinarum) hat Sr. Scholastika nicht nur an zahlreichen Zoom-meetings teilgenommen, sondern war im März dieses Jahres gemeinsam mit der Moderatorin der CIB, Sr. Lynn McKenzie, und einer italienischen Äbtissin zu Besprechungen mit der Präfektin des Dikasteriums, Sr. Simona Brambilla MC, und weiteren Mitarbeitenden in Rom.
Wir begehen den „Geburtstag“ des Instituts für Ordensrecht jeweils am 22. Juli, dem Fest der heiligen Maria Magdalena. Sie als erste Künderin der Auferstehung und die heilige Birgitta von Schweden, eine Patronin Europas und eine Frau, die in ihrer Zeit international vernetzt war und deren Fest auf den 23. Juli fällt, ermutigen uns in unserem Tun.


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